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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 5019/06

Datum:
08.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 5019/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:1108.4K5019.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der au-ßergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tra-gen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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