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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 4651/06

Datum:
03.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4651/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0703.4K4651.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 11. April 2006 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksre-gierung E vom 9. August 2006 verpflichtet, dem Kläger auf dessen Antrag vom 20. Oktober 2005 einen positiven planungsrecht¬lichen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tief¬garage auf dem Grundstück Bweg 57 in E (G1) zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor-her Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorver-fahren war notwendig.

 
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