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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 5382/06.A

Datum:
22.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5382/06.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0522.3K5382.06A.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. September 2006 aufzuheben und festzustellen, dass in der Person der Klägerin für Kamerun Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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