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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5618/06

Datum:
26.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 5618/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0626.2K5618.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 17. August 2006 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 9. Oktober 2006 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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