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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5610/06

Datum:
25.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 5610/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0125.2K5610.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 12. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Oktober 2006 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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