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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 4244/05

Datum:
15.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4244/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0615.26K4244.05.00
 
Tenor:

Die Disziplinarverfügung des Bürgermeisters der Stadt F1 vom 20. Januar 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

 
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