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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 5308/06

Datum:
22.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 5308/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:1022.25K5308.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu jeweils einem Drittel. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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