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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 871/05

Datum:
28.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 871/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0228.20K871.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 3. August 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Januar 2005 verpflichtet, dem Kläger im Rahmen der Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW über die bereits gezahlte Zuwendung von 3.375,00 Euro hinaus eine weitere Zuwendung in Höhe von 750,00 Euro zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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