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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 2036/07.A

Datum:
15.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2036/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0815.1K2036.07A.00
 
Schlagworte:
Antragsfiktion Verzicht Abschiebungsandrohung Ausreisefrist
Normen:
AsylVfG § 14a Abs 2 AsylVfG § 14a Abs 3 AsylVfG § 38 Abs 2 AsylVfG § 38 Abs 1
 
Tenor:

Nr. 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11.05.2007 wird aufgehoben, soweit dem Kläger damit die Abschiebung unter Setzung einer Ausreisefrist von einer Woche angedroht wird.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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