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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 5867/06

Datum:
16.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5867/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0716.19K5867.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 18. September 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 6. Oktober 2006 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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