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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 373/07

Datum:
08.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 373/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0308.16L373.07.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes, bestehend aus einem Info-Tisch, zwei Sonnenschirmen, Stellschildern sowie Werbematerial, auf einer Fläche der I Straße von ca. 10 qm für Samstag, den 10. März 2007, 11.00 - 16.00 Uhr, zu erteilen, wobei die Antragsgegnerin nicht auf die Zuweisung eines Standplatzes in Höhe L beschränkt ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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