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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 6992/04.A

Datum:
21.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 6992/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0621.13K6992.04A.00
 
Schlagworte:
Handlungsfähigkeit
Normen:
AsylVfG § 12 Abs 1
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 21. Oktober 2004 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklag-ten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzu-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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