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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5390/05

Datum:
03.12.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5390/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:1203.13K5390.05.00
 
Schlagworte:
Dienstunfall Dienstzeit Benachrichtigung plötzliches Ereignis
Leitsätze:

Ein Dienstunfall liegt nicht vor, wenn der Beamte im Zeitpunkt des Unfalls keinen Dienst getan hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abzuwenden, wenn nicht das beklagte Bundeseisenbahnvermögen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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