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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 4046/06

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 4046/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0502.12K4046.06.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin zu 2) die Klage zurückgenommen hat. Der Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten vom 4. Oktober 2005 und der Widerspruchsbescheid vom 31. Mai 2006 werden aufgehoben, soweit der Kläger zu einem höheren Erschließungsbeitrag als 6.104,63 Euro herangezogen wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zur Hälfte. Der Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zur Hälfte. Die übrigen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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