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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 2907/06

Datum:
07.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2907/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0507.12K2907.06.00
 
Tenor:

Der Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten vom 4. Oktober 2005 und der Widerspruchsbescheid vom 20. März 2006 werden aufgehoben, soweit der Kläger zu einem höheren Erschließungsbeitrag als 6.516,56 Euro herangezogen wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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