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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 5849/06

Datum:
05.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 K 5849/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0705.11K5849.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gegenstandswert wird auf 4.850,00 Euro festgesetzt.

 
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