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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 3718/05

Datum:
18.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 3718/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0118.11K3718.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 11. April 2005 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums H vom 21. Juli 2005 werden insoweit aufgehoben, als darin die „sonstigen Zusatzleistungen" für die ausländische Krankenversicherung auf 23,75 Euro festgesetzt wurden.

Der Beklagte wird verurteilt, einen Zuschuss zur ausländischen Krankenversicherung des Klägers in Höhe von 47,-- Euro monatlich im Bewilligungszeitraum Februar 2005 bis September 2005 zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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