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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 3166/03

Datum:
13.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3166/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0313.7K3166.03.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten 24. Juni 2002 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E vom 10. April 2003 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 13. September 2001 auf Erteilung je einer Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransports mit vier Krankentransportwagen im Gebiet des O nach der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kostentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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