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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1888/06

Datum:
21.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 1888/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1121.6L1888.06.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 25. Juli 2006 betreffend den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis aufschiebende Wirkung hat. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zur Vollziehbarkeit der Widerrufsverfügung des Antragsgegners vom 25. Juli 2006 den Fahrlehrerschein für die Ausbildungsklasse BE auszuhändigen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

 
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