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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 2366/05

Datum:
28.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2366/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0928.6K2366.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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