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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1722/03

Datum:
01.06.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1722/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0601.6K1722.03.00
 
Tenor:

Der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zur Schließung der Deichlücke in E1 zwischen Rheinstrom-km x und x rechtes Ufer vom 20. Dezember 2002 und deren Änderungsbeschluss vom 6. Januar 2006 werden aufgehoben, soweit die Klägerin davon betroffen wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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