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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 3213/05

Datum:
08.06.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3213/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0608.4K3213.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

 
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