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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 1784/06.A

Datum:
24.08.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1784/06.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0824.4K1784.06A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Januar 2006 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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