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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1266/06

Datum:
02.08.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1266/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0802.2L1266.06.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine der dem Polizeipräsidium E zum 1. Juni 2006 zugewiesenen Stellen der Besoldungsgruppe A 8 BBesO nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Besetzung der Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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