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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3445/06

Datum:
24.10.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3445/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1024.2K3445.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 19. Januar 2006 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 26. April 2006 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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