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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1526/05

Datum:
07.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1526/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0307.2K1526.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Entscheidung der Schulleiterin des Städtischen Gymnasiums I vom 08.06.2004 verurteilt, über den Antrag der Klägerin vom 31.05.2004 auf Reduzierung ihrer wöchentlichen Pflichtstunden nach den Bestimmungen über die Pflichtstunden-Bandbreite unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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