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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5405/06

Datum:
17.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5405/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1117.26K5405.06.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfenbescheides der Bezirksregierung E vom 11. Januar 2006 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides derselben vom 13. September 2006 verpflichtet, dem Kläger auf die Rechnung des S vom 15. September 2005 eine weitere Beihilfe in Höhe von 20,10 EUR zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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