Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 7576/04

Datum:
06.02.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 7576/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0206.25K7576.04.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage durch Einschränkung des Klageantrags teilweise zurückgenommen hat.

Der Bescheid des Beklagten vom 12. Oktober 2004 und der Widerspruchsbescheid vom 5. November 2004 werden aufgehoben, soweit die Klägerin zur Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten herangezogen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 1/7 und der Beklagte zu 6/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank