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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 125/06.A

Datum:
15.02.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 125/06.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0215.1L125.06A.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes H wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 309/06.A gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10.01.2006 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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