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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 5590/05.A

Datum:
20.02.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 5590/05.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0220.1K5590.05A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15.12.2005 (0000000 - 000) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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