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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 752/06

Datum:
26.05.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 752/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0526.18L752.06.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des - gegebenenfalls noch einzulegenden - Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Bescheid vom 24. April 2006 bekannt gegebene Entlassung von der Schule wird mit Wirkung ab dem 24. April 2006 wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll vorab dem Antragsteller fernmündlich und der Antragsgegnerin per Fax mitgeteilt werden.

 
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