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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1366/06

Datum:
12.07.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1366/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0712.18L1366.06.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller ein vorläufiges Abiturzeugnis auszustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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