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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4456/05

Datum:
23.10.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 4456/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1023.18K4456.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des den Kläger betreffenden Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife vom 21. September 2005 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 5. September 2005 verpflichtet, dem Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes ein neues Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife auszustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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