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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 361/06

Datum:
31.07.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 361/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0731.17L361.06.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.500,00 Euro festgesetzt.

 
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