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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 3803/06

Datum:
10.10.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 3803/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1010.17K3803.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 14. Februar 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. Mai 2006 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

 
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