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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 2626/05

Datum:
18.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 2626/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0118.16K2626.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 10. Mai 2005 und der Widerspruchsbescheid vom 9. Juni 2005 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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