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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 460/04

Datum:
23.06.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 460/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:0623.15K460.04.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, in dem Bereich des Gemeindegebietes der Klägerin, der in dem diesem Urteil als Anlage beigefügten Lageplan mit schwarzem Filzstift umgrenzt ist, mit Ausnahme der geschwärzt dargestellten Flächen sowie der „F Straße „ (B 000) und der Straßen „Im G" und „L1" aus Erwerbsgründen Hunde auszubilden und Hundehalter in den Umgang mit Hunden einzuweisen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.250,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

 
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