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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3093/04

Datum:
24.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3093/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2006:1124.13K3093.04.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 20. April 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 11. Dezember 2003 aufzuheben und dem Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum vom 16. Februar 1999 bis zum 15. August 2003 eine neue Beurteilung zu erteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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