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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 754/05

Datum:
03.05.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 754/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0503.6L754.05.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 7. April 2005 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.

 
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