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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 742/05

Datum:
22.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 742/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0422.6L742.05.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu bejahen.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 1376/05 des Antragstellers gegen den an die M AG gerichteten Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. November 2004 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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