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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4055/04.A

Datum:
11.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4055/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0811.6K4055.04A.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Klage der Klägerin zu 2. in der Hauptsache erledigt ist.

Die Klage der übrigen Kläger wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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