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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 2378/03

Datum:
28.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2378/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0428.6K2378.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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