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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 593/05

Datum:
30.03.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 593/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0330.4L593.05.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23. März 2005 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom gleichen Tag wird wieder hergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10000,- Euro festgesetzt.

 
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