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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 3374/04

Datum:
01.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 3374/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0201.3L3374.04.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst. Von den übrigen Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragstellerin zu 1. ein Fünftel und die Antragstellerin zu 2. vier Fünftel.

Der Streitwert wird auf 37.500,00 Euro festgesetzt.

 
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