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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 3150/04

Datum:
02.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 3150/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0802.3K3150.04.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt ein Dreizehntel der bis zur teilweisen Erledigung der Hauptsache entstandenen Kosten, die Klägerin trägt die übrigen Kosten des Rechtsstreits.

 
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