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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7587/04

Datum:
28.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7587/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:1128.2K7587.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 28. Oktober 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 24. September 2003 aufzuheben und ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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