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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5534/04

Datum:
29.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 5534/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:1129.2K5534.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 08.07.2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung der Klägerin durch den Polizeipräsidenten X vom 04.04.2003 aufzuheben und die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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