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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1444/03

Datum:
04.05.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1444/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0504.2K1444.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 9. Oktober 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 5. Februar 2003 verpflichtet, den Kläger in das Beamtenverhältnis auf Probe einzustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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