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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 371/05

Datum:
02.09.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 371/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0902.26K371.05.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 3. November 2004 und des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 13. Januar 2005 verpflichtet, dem Kläger zu den Aufwendungen für das Präparat Cialis in Höhe von 260,64 Euro gemäß Rezept vom 13. Oktober 2004 eine Beihilfe in Höhe von 182,45 Euro zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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