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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 2010/05

Datum:
24.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 L 2010/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:1124.25L2010.05.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,-- Euro festgesetzt.

 
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